Nach dem Aufenthalt
Wichtig zu Wissen:
Wenn Sie die geforderten Unterlagen zu den genannten Terminen zum Abschluss Ihres ERASMUS Studiums nicht einreichen oder keine plausible Begründung hierzu abgeben, werden Sie von vom Dezernat Internationales von der Auszahlung der Förderung ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.
Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.
Das Wichtigste im Überblick
- Confirmation of Stay (PDF)
- Hinweise zum Verfassen des Erfahrungsberichts (PDF)
- Härtefallantrag bei weniger als 10 ECTS pro Semester Härtefallantrag bei weniger als 10 ECTS pro Semester (PDF)
Im Learning Agreement haben Sie mit den für die Anerkennung an Ihrem Fachbereich zuständigen Personen festgelegt, wie die im Erasmus-Studium erfolgreich absolvierten Kurse für Ihr Studium in Bonn anerkennt werden (Ausnahmen wurden in einem Learning Agreement Annex festgelegt).
Die Anrechnung der im Ausland erzielten Leistungen müssen Sie selbst unter Vorlage des Transcript of Records der Gasthochschule (und ggf. des Learning Agreements) beim zuständigen Prüfungsamt (ggf. Fachkoordination) beantragen
Laden Sie innerhalb von vier Wochen nach Ende Ihres studienbedingten Aufenthalts das Confirmation of Stay in Ihren Mobility-Online Account hoch
Schreiben Sie für zukünftige Erasmus-Studierende anhand der Hinweise zum Verfassen des Erfahrungsberichts einen Erfahrungsbericht und laden Sie den Bericht auch in Ihren Mobility-Online Account hoch.
Erasmus-Geförderte sollten mindestens 15 ECTS pro Semester im Transcript of Records der Gasthochschule nachweisen können. Bei einer Punktzahl unter 10 ECTS pro Semester gibt es die Möglichkeit, ggf. in Absprache mit der Erasmus-Fachkoordination, einen Härtefallantrag zu stellen, um den Anspruch auf die Erasmus-Förderung nicht zu verlieren.
Kontakt
Prof. Dr. Gizem Hülür
Melanie Wolff Metternich