Antrag auf Wiederholungsprüfung im Bachelorstudiengang B.Sc. Psychologie

Bitte beachten Sie, dass der Antrag lediglich während der Prüfungsanmeldephase und nur einmalig (für ein einziges dieser Module) innerhalb der in § 4 Abs. 1 festgelegten Regelstudienzeit von sechs Semestern gestellt werden darf.

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